Ist ein Betreibungsbegehren ein Urteil?
Nein. Das Betreibungsbegehren startet ein Betreibungsverfahren. Es ersetzt kein Urteil und beweist nicht automatisch, dass die Forderung geschuldet ist.
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Lösung erarbeitet von Schweizer Anwälten und Unternehmern
Bereiten Sie ein personalisiertes Betreibungsbegehren in der Schweiz vor: nötige Angaben, zuständiges Betreibungsamt, amtliche Kosten und weitere Schritte nach dem Zahlungsbefehl.
Ein Betreibungsbegehren ist die Eingabe an das Betreibungsamt, damit der Person oder dem Unternehmen, das Ihnen Geld schuldet, ein Zahlungsbefehl zugestellt wird. Sie geben darin insbesondere an: Nach der Einreichung stellt das Betreibungsamt der Schuldnerseite einen Zahlungsbefehl zu. Die Schuldnerseite kann zahlen, nicht reagieren oder innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Mein geführtes Formular vorbereiten
Das Betreibungsbegehren ist das Dokument, mit dem das Verfahren beim zuständigen Betreibungsamt offiziell gestartet wird.
Es geht nicht nur darum, einen Betrag in ein Formular einzutragen. Das Begehren muss Gläubiger, Schuldner, den geforderten Betrag, bereits erhaltene Zahlungen, allfällige Zinsen und den Grund der Forderung korrekt bezeichnen.
unbezahlte-rechnung.ch führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung eines personalisierten Betreibungsbegehrens, prüft die nützlichen Angaben und hilft Ihnen, die nächsten Schritte vorzubereiten, wenn die Schuldnerseite zahlt, nicht reagiert oder Rechtsvorschlag erhebt.
Mein Betreibungsbegehren für CHF 9 vorbereiten
Personalisiertes Dokument für CHF 9 · Zuständiges Amt anhand der Adresse · Nächster Schritt vorbereitet bei Rechtsvorschlag oder ausbleibender Zahlung
Ein Betreibungsbegehren wird in der Regel eingereicht, wenn die Forderung fällig ist, die Zahlung nicht erfolgt ist und Sie das Betreibungsverfahren offiziell starten möchten.
Das kann insbesondere betreffen:
Vor einer Betreibung ist es oft sinnvoll, eine Erinnerung oder eine Mahnung zu senden. Das ist nicht immer zwingend, hilft aber, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und den geforderten Betrag klarzustellen.
Eine Betreibung kann auch in Betracht kommen, wenn die Person Zahlung verspricht, aber nicht zahlt, nicht mehr antwortet oder die Zahlung verweigert.
Das Betreibungsbegehren muss präzise sein. Ein Fehler beim Namen, bei der Adresse, beim Betrag oder beim Grund der Forderung kann die weiteren Schritte erschweren.
Bereiten Sie vor dem Beginn möglichst Folgendes vor:
Der Grund der Forderung soll verständlich machen, weshalb dieser Betrag verlangt wird.
Beispiele:
In der Regel wird die Betreibung beim Betreibungsamt am Wohnsitz der Schuldnerseite eingeleitet.
Bei einem Unternehmen richtet sich das zuständige Amt grundsätzlich nach dem Sitz.
Diese Angabe ist wichtig, weil das Betreibungsbegehren an das richtige Amt gesendet werden muss, damit der Zahlungsbefehl korrekt zugestellt werden kann.
Die Plattform hilft Ihnen, das Formular mit den nötigen Angaben vorzubereiten und anhand der eingegebenen Daten das zuständige Amt zu bestimmen.
Mit der geführten Plattform beginnen
Es ist zwischen dem Preis der Plattform und den amtlichen Kosten zu unterscheiden.
Die Vorbereitung Ihres personalisierten Betreibungsbegehrens auf unbezahlte-rechnung.ch kostet CHF 9.
Dieser Preis umfasst das personalisierte Dokument auf Grundlage Ihrer Antworten und die Unterstützung beim Verständnis der nächsten Schritte.
Er umfasst nicht die amtlichen Kosten des Betreibungsamts.
Das Betreibungsamt verlangt Kosten, die vorzuschießen sind. Diese hängen vom Forderungsbetrag und von den einzelnen Amtshandlungen ab.
Für die Zustellung eines Zahlungsbefehls sieht der eidgenössische Tarif insbesondere folgende Gebühren vor:
Forderungsbetrag – Richtgebühr
bis CHF 100 – CHF 20
über CHF 100 bis CHF 500 – CHF 33
über CHF 500 bis CHF 1’000 – CHF 53
über CHF 1’000 bis CHF 10’000 – CHF 73
über CHF 10’000 bis CHF 100’000 – CHF 103
über CHF 100’000 bis CHF 1’000’000 – CHF 203
über CHF 1’000’000 – CHF 413
Weitere Kosten können je nach erforderlichen Handlungen hinzukommen, etwa für die Fortsetzung der Betreibung, bestimmte Zustellungen oder weitere Schritte des Amts.
Wenn die Betreibung als begründet anerkannt wird, können die amtlichen Kosten grundsätzlich der Schuldnerseite belastet werden.
Offizielle Quelle: Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.
Nach der Einreichung des Betreibungsbegehrens erstellt und stellt das Betreibungsamt der Schuldnerseite einen Zahlungsbefehl zu.
Die Schuldnerseite kann dann:
Erhebt die Schuldnerseite keinen Rechtsvorschlag, kann die Betreibung weitergehen. Sobald die Forderung anerkannt ist oder der Rechtsvorschlag beseitigt wurde, hat die Schuldnerseite 20 Tage Zeit, den Gesamtbetrag der Betreibung zu bezahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Gläubigerseite die Fortsetzung der Betreibung verlangen, durch Pfändung oder Konkurs, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Recht verwirkt grundsätzlich ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Die Frist kann sich um die Dauer bestimmter Schritte verlängern, insbesondere wenn ein Verfahren nötig ist, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen.
Ein Rechtsvorschlag bedeutet nicht, dass Ihre Forderung falsch ist.
Er bedeutet, dass die Betreibung nicht automatisch weitergehen kann.
In diesem Fall müssen die vorhandenen Dokumente geprüft und der passende nächste Schritt gewählt werden.
Wenn Sie über eine ausreichende Schuldanerkennung verfügen, kann je nach Fall eine Rechtsöffnung in Betracht kommen. Dieses Verfahren ist jedoch technischer, und eine von Ihnen ausgestellte Rechnung genügt in der Regel für sich allein nicht.
Auf unbezahlte-rechnung.ch ist im geführten Ablauf als nächster Schritt die Vorbereitung eines Schlichtungsgesuchs vorgesehen, wenn die Situation einer Behörde vorgelegt werden muss, um den Rechtsvorschlag zu überwinden oder die Forderung anerkennen zu lassen.
Die Plattform hilft Ihnen dann, Folgendes zu strukturieren:
Den nächsten Schritt bei Rechtsvorschlag vorbereiten
Nicht immer.
Sie können auch direkt mit einem Schlichtungsgesuch fortfahren, um Ihre Forderung geltend zu machen.
Oft ist es jedoch sinnvoll, zuerst eine Betreibung einzuleiten, weil sie:
Die richtige Wahl hängt von Ihrem Dossier, vom Betrag, von den verfügbaren Beweisen, von der Reaktion der Schuldnerseite und von Ihrem Ziel ab.
unbezahlte-rechnung.ch führt Sie durch die passende Etappe, ohne dass Sie mit einem leeren Formular beginnen müssen.
Die Plattform erzeugt nicht nur ein Standarddokument.
Sie führt Sie Schritt für Schritt, damit Sie selbst handeln können, und bereitet die passenden Dokumente für den weiteren Verlauf Ihres Dossiers vor.
Beim Betreibungsbegehren hilft sie insbesondere dabei:
Sie bleiben für Ihre Angaben und den Versand Ihrer Dokumente verantwortlich.
Sie müssen aber nicht den ganzen Ablauf allein verstehen, bevor Sie beginnen.
Mein Betreibungsbegehren für CHF 9 vorbereiten
Ein gut vorbereitetes Betreibungsbegehren startet das Verfahren offiziell, muss aber mit Ihrem Dossier und den möglichen nächsten Schritten kohärent sein.
unbezahlte-rechnung.ch hilft Ihnen, das Dokument vorzubereiten, die amtlichen Kosten zu verstehen und die weiteren Schritte zu antizipieren: Zahlung, Rechtsvorschlag, Schlichtung oder Fortsetzung der Betreibung.
Meine geführte Vorgehensweise starten
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zum Betreibungsbegehren in der Schweiz. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsanalyse und keinen Entscheid einer Behörde.
Nein. Das Betreibungsbegehren startet ein Betreibungsverfahren. Es ersetzt kein Urteil und beweist nicht automatisch, dass die Forderung geschuldet ist.
Ja. Die Schuldnerseite kann innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben. In diesem Fall ist die Betreibung blockiert, bis ein zusätzlicher Schritt die Fortsetzung ermöglicht.
Die vorhandenen Dokumente müssen geprüft werden. Je nach Dossier kann eine Rechtsöffnung möglich sein, die Plattform führt jedoch vor allem zu einem Schlichtungsgesuch, wenn der Streit einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ja. Sie können ein Betreibungsbegehren selbst vorbereiten und beim zuständigen Betreibungsamt einreichen.
Nein. Die CHF 9 betreffen die Vorbereitung des personalisierten Dokuments auf unbezahlte-rechnung.ch. Die amtlichen Kosten des Betreibungsamts sind separat.
Wenn die Schuldnerseite keinen Rechtsvorschlag erhebt und nicht zahlt, kann die Betreibung unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Ablauf der entsprechenden Frist fortgesetzt werden.