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Betreibungsregisterauszug: der offizielle Weg, Schritt für Schritt

Lösung erarbeitet von Schweizer Anwälten und Unternehmern

Wie Sie einen Betreibungsregisterauszug in der Schweiz erhalten: über EasyGov oder das kantonale Betreibungsamt, offizielle Kosten, Fristen, und warum Sie kostenpflichtige Drittanbieter meiden sollten.

Kurze Antwort: Wie erhalte ich einen Betreibungsregisterauszug?

Sie bestellen Ihren Auszug direkt beim Betreibungsamt Ihres Wohnsitzes (oder Ihres Sitzes, bei einem Unternehmen), entweder online über die Bundesplattform EasyGov oder direkt beim zuständigen kantonalen oder kommunalen Amt.

  • der Vorgang steht jeder volljährigen Person und jedem Unternehmen offen, ohne Anwalt;
  • die Kosten sind eine bescheidene amtliche Gebühr, in der Regel zwischen CHF 17.- und CHF 25.-, je nach Kanton;
  • die Zustellungsart (Post oder elektronisch) hängt einzig vom zuständigen Amt ab, und das ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich;
  • für diesen Vorgang ist kein kostenpflichtiger Drittanbieter notwendig.

Betreibungsregisterauszug in der Schweiz: So erhalten Sie ihn

Ein Vermieter, eine Bank oder ein künftiger Geschäftspartner verlangt von Ihnen einen Betreibungsregisterauszug?

Gute Nachricht: Das ist ein offizieller, schneller und günstiger Vorgang, den Sie selbst in wenigen Minuten erledigen können — ohne einen kostenpflichtigen Drittanbieter.

Sie können Ihren Auszug direkt über die offizielle Plattform des Bundes, EasyGov, oder beim Betreibungsamt Ihres Wohnsitzes bestellen.

Offizieller Weg · Wenige Franken Gebühr · Zustellung per Post innerhalb weniger Tage

Was ist ein Betreibungsregisterauszug?

Der Betreibungsregisterauszug ist ein amtliches Dokument, das von einem Betreibungsamt ausgestellt wird. Er zeigt, ob gegen die betreffende Person oder das Unternehmen in den letzten fünf Jahren Betreibungen eingeleitet wurden, mit gewissen Angaben zu deren Stand: laufende Betreibung, bezahlt, durch Rechtsvorschlag bestritten usw.

Es handelt sich nicht um ein Strafregister: Eine Betreibung bedeutet nicht, dass die Person eine Straftat begangen hat, und auch nicht zwingend, dass die Forderung in der Sache begründet ist. Ein Schuldner kann gegen eine von ihm bestrittene Betreibung Rechtsvorschlag erheben, und diese kann trotzdem eine Zeit lang im Auszug sichtbar bleiben, mit dem Hinweis auf den Rechtsvorschlag.

Warum dieser Auszug von Ihnen verlangt wird

In der Praxis wird der Betreibungsregisterauszug am häufigsten verlangt für:

  • eine Bewerbung um eine Miet- oder Gewerbewohnung;
  • einen Kredit-, Leasing- oder Hypothekarantrag bei einer Bank;
  • die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines neuen Kunden oder Lieferanten, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird;
  • bestimmte administrative oder berufliche Verfahren.

In den meisten dieser Situationen bestellt nicht der Dritte den Auszug: Sie selbst bestellen ihn und übergeben ihn anschliessend im Original an die Person, die ihn verlangt.

So erhalten Sie ihn: EasyGov, die Seite des Staates, zum besten Tarif

EasyGov.swiss ist das offizielle Portal des Bundes, um Ihren Betreibungsregisterauszug zu bestellen. Es ist die Seite des Staates — kein kommerzieller Vermittler — und bleibt in den allermeisten Fällen die günstigste Option.

EasyGov leitet Ihren Antrag an das für Ihren Wohnsitz zuständige Betreibungsamt weiter. Die Zustellungsart — per Post oder direkt elektronisch — hängt danach davon ab, was genau dieses Amt anbietet, nicht von EasyGov selbst. Das ist aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich:

  • in Genf wird der online bestellte Auszug per E-Mail (sicherer Download-Link) noch am selben oder am nächsten Werktag zugestellt, für CHF 17.-;
  • im Kanton Waadt wird eine vor 14 Uhr aufgegebene Bestellung noch am selben Tag versandt, für CHF 18.-;
  • im Kanton Bern erfolgt der Versand bei einer Online-Bestellung ausschliesslich digital, für CHF 18.- (CHF 17.- am Schalter);
  • in Zürich dagegen stellt das Amt den Auszug für Fernbestellungen nur per A-Post zu (CHF 17.- plus Porto) — ohne offiziellen elektronischen Versand, ausser bei persönlicher Abholung am Schalter, wo das Ergebnis sofort vorliegt.

Sie können sich auch direkt an die Website des Betreibungsamts Ihrer Wohnsitzgemeinde (oder des Firmensitzes bei einem Unternehmen) wenden, statt über EasyGov zu gehen — beide Wege führen zum selben offiziellen Vorgang, verwaltet vom selben Amt, zum selben amtlichen Tarif.

Was kostet es, und warum teurere Drittanbieter meiden

Der offizielle Preis eines Betreibungsregisterauszugs ist eine amtliche Gebühr, festgelegt durch die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG), in der Regel zwischen CHF 17.- und CHF 25.-, je nach Kanton — zum Beispiel CHF 17.- in Genf oder CHF 18.- im Kanton Waadt.

Manche private Anbieter bieten dasselbe Dokument für rund CHF 29.90 an, per E-Mail zugestellt innerhalb von 24 Stunden. Das ist kein bevorzugter Zugang zum Register: Diese Dienste leiten Ihren Antrag an das zuständige Amt weiter und senden Ihnen dann das Ergebnis per E-Mail zurück — was die Ämter in Genf oder Bern bereits direkt tun, zum amtlichen Tarif.

Bevor Sie einen Drittanbieter bezahlen, prüfen Sie also, ob nicht die Website des Amts Ihrer Wohnsitzgemeinde oder EasyGov den Auszug bereits elektronisch, zum amtlichen Tarif, ermöglicht.

Offizielle Quelle: Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Wer kann einen Auszug über eine andere Person verlangen?

Grundsätzlich kann nur die betroffene Person selbst ohne besondere Begründung einen Auszug über sich selbst erhalten. Um einen Auszug über einen Dritten zu erhalten — einen potenziellen Mieter, einen Schuldner, einen Geschäftspartner — muss ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von Art. 8a des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) glaubhaft gemacht werden. Das ist insbesondere bei einem Vermieter der Fall, der eine Mietbewerbung prüft, oder bei einem Gläubiger, der die Situation eines Schuldners vor einer Handlung überprüfen möchte.

In der Praxis bestellt bei den meisten Bewerbungen (Miete, Kredit) jedoch die betroffene Person selbst ihren eigenen Auszug und übergibt ihn anschliessend dem Vermieter, der Bank oder dem Partner, der ihn verlangt — das erspart jeden Nachweis eines schutzwürdigen Interesses.

Nützliche Rechtsgrundlagen

Das Recht, einen Betreibungsregisterauszug zu erhalten, sowie die Voraussetzungen für einen Antrag über einen Dritten, sind in Art. 8a des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt. Der anwendbare Tarif ergibt sich aus der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG).

Offizielle Quellen: SchKG - Fedlex · GebV SchKG - Fedlex.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen zum Betreibungsregisterauszug in der Schweiz. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche Analyse und keinen Entscheid einer Behörde.

Häufige Fragen

Was kostet ein Betreibungsregisterauszug?

Es handelt sich um eine amtliche Gebühr, in der Regel zwischen CHF 17.- und CHF 25.-, je nach Kanton, festgelegt durch die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG). Dieser Tarif ist identisch, egal ob Sie über EasyGov oder direkt über das kantonale Amt gehen.

Muss ich einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen, um ihn zu erhalten?

Nein. Kein Drittanbieter ist notwendig: Sie können Ihren Auszug selbst, in wenigen Minuten, über EasyGov oder das Betreibungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde bestellen, zum offiziellen Tarif.

Wie lange dauert es, bis ich den Auszug erhalte?

Das hängt ganz vom zuständigen Amt an Ihrem Wohnsitz ab: Genf, Waadt oder Bern versenden elektronisch noch am selben oder am nächsten Werktag, während zum Beispiel Zürich Fernbestellungen nur per A-Post zustellt.

Kann ich einen Auszug über eine andere Person verlangen?

Nur wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von Art. 8a SchKG glaubhaft machen — zum Beispiel als Vermieter, der eine Mietbewerbung prüft. Andernfalls ist es in der Regel einfacher, die betroffene Person zu bitten, ihren eigenen Auszug zu bestellen und Ihnen zu übergeben.

Erscheint eine durch Rechtsvorschlag bestrittene Betreibung trotzdem im Auszug?

In der Regel ja, mit einem Hinweis auf ihren Stand. Eine durch Rechtsvorschlag bestrittene Betreibung ist kein Beweis dafür, dass die Forderung begründet ist, kann aber trotzdem eine gewisse Zeit im Auszug erscheinen.

Ist der Betreibungsregisterauszug unbegrenzt gültig?

Nein. Die Stellen, die ihn verlangen (Vermieter, Banken), verlangen in der Regel einen aktuellen Auszug, der höchstens einige Wochen alt ist, statt eines älteren Dokuments.

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